Leistungen
Hilfeleistungen nach Maßgabe des SGB VIII
Im Einzelnen werden folgende ambulante Angebote durchgeführt:
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- ambulante Familientherapie/-beratung/-diagnostik
- Überprüfung der Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, im Sinne des § 8a SGB VIII
Schulprojekte
- Schule Atmosfairisch
- Drogen- und Sucht
- Erlebnispädagogische Gruppenarbeit
- Anti- Gewalt- und Deeskalationstraining
Hilfeleistungen nach Maßgabe des SGB XII (§ 53/ § 54)
Ambulant Betreutes Wohnen/ Ambulante Nachsorge
Neben den Angeboten der Familienhilfe besteht ebenso das Ambulant Betreute Wohnen in der Stadt / Kreis Soest und in der Stadt Hamm.
Dieses Angebot richtet sich an Substituierte, Konsumenten oder clean lebende Personen mit einer Suchtvergangenheit. Voraussetzung ist die Volljährigkeit sowie ein fester Wohnsitz in den Städten Hamm oder Soest.
Inhalte der Maßnahme werden im Vorfeld erarbeitet und mit dem Kostenträger im Hilfeplangespräch festgeschrieben. Die Betreuung findet im direkten Umfeld der Personen statt, um eine bedarfsgerechte und lebensnahe Umsetzung zu unterstützen. Begleitet werden diese von einem festen Ansprechpartner, der gemeinsam mit dem Klienten an der Umsetzung der Ziele arbeitet.