Malteser Flexible ambulante Familienhilfe

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Auftragsklärung

Zu Beginn der Arbeit findet eine sorgfältige Auftragsklärung statt. Wer alles gehört zu den Auftraggebern (Jugendamt, Familie, Kind, Angehörige, Gericht usw.) und was wollen diese jeweils genau?

Die Grundfragen der Auftragsklärung sind:

  • Wer hat welches Anliegen, wer hat kein Anliegen?
  • Von wem?
  • Ab wann?
  • Bis wann?
  • Wozu?
  • Wer ist an der Hilfeleistung beteiligt?
  • Wer hat welche Aufgabe?
  • Wer hat welche Rolle?
  • Handelt es sich um einen Diagnostik-, Krisenbewältigungs-, Therapie-, Beratungs-, Begleitungs-, Unterstützungs-, Trainings- oder Kontroll-Auftrag?

Mit einer gelungenen Auftragsklärung ist häufig der erste große Schritt zur Veränderung getan. Die Inanspruchnahme der Flexiblen ambulanten Familienhilfe unterliegt der Freiwilligkeit und setzt die Bereitschaft aller Beteiligten zur Zusammenarbeit voraus. Zu beachten ist die Besonderheit bei Kontrollaufträgen.