Angebote
Die Hilfeleistungen erfolgen nach Maßgabe des SGB VIII. Im einzelnen werden folgende ambulante Angebote durchgeführt:
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- ambulante Familientherapie/-beratung/-diagnostik
- Überprüfung der Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, im Sinne des § 8a SGB VIII
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